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Nationale Berichterstattung an die EU
Berichte uber (a) die Veterinarkontrollen von aus Drittlandern eingefuhrten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft, (b) die verstarkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, (c) die UEberprufung von Fischereierzeugnissen aus Albanien, (d) Sofortmassnahmen fur aus Indien eingefuhrte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen, (e) die UEberprufung von Zuchtfischereierzeugnissen aus Indonesien, (f) die Qualitat von Guarkernmehl in importierten Futter-und Lebensmitteln aus Indien, (g) die UEberprufung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko, (h) Melamin-Ruckstande in eingefuhrter Milch bzw. Milcherzeugnissen aus China, (i) das Vorkommen von Aflatoxinen in bestimmten Lebensmitteln aus Drittlandern, (j) das Vorkommen von Ochratoxin A in ausgewahlten Lebensmitteln, (k) das Vorkommen von Fusarientoxinen in bestimm ten Lebensmitteln, (l) den Gehalt an Nitrat in Spinat, Rucola und anderen Salaten, (m) die UEberprufung des Ethylcarbamatgehalts in Steinobstbranden und Steinobsttrestern, (n) Furan-Monitoring in Lebensmitteln, (o) die Ergebnisse der Lebensmittel-Kontrollen gemass Bestrahlungsverordnung, (p) die Kontrolle von Lebensmitteln aus Drittlandern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl und (q) die Kontrolle der Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffkuchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong (China) ist.
Nationaler Ruckstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhruberwachungsplan (EUEP)
Der Nationale Ruckstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur UEberwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinsichtlich des Vorhandenseins von Ruckstanden gesundheitlich unerwunschter Stoffe. Er umfasst verschiedene Produktionsstufen, von den Tierbestanden bis hin zu Betrieben, die Primarerzeugnisse gewinnen oder verarbeiten. Den NRKP gibt es seit 1989. Die Programmplanung und die Durchfuhrungskontrollen erfolgen in der Europaischen Union nach einheitlich festgelegten Massstaben.
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem UEberwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrruckstandskontrollplan und seit 2010 nach einem Einfuhruberwachungsplan (EUEP) durchgefuhrt. Die Prufung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.
Contents:
1 Nationale Berichterstattung an die EU.- 2 Nationaler Ruckstandskontrollplan und Einfuhruberwachungsplan.
PRODUCT DETAILS
Publisher: Springer (Springer International Publishing AG)
Publication date: September, 2014
Pages: 83
Weight: 251g
Availability: Available
Subcategories: Biochemistry
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